Günstige Private Haftpflichtversicherungen – Top Leistungen

Wie sind Sie durch Ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt?

Sind Sie einmal schadensersatzpflichtig geworden, dann sind Sie mit einer guten Privathaftpflichtversicherung bestens geschützt. Sehen Sie sich mit Zahlungsforderungen des Geschädigten konfrontiert, dann melden Sie den Vorgang bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung an, welche dann durch sachkundige Mitarbeiter die Rechtslage und die erhobenen Ansprüche einschätzt. Sind die Ansprüche des Geschädigten begründet, leistet die Versicherung die geschuldete Entschädigung. Wenn Sie Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie sind, haben Sie mit der Privathaftpflichtversicherung zugleich Deckungsschutz für Haftungsfälle im Zusammenhang mit diesem Wohneigentum. Als Verheirateter wählen Sie den Tarif, in dem auch Ehegatte und Kinder mitversichert sind. Halten Sie sich für einen vorübergehenden Zeitraum außer Landes auf, dann besteht auch für die im Ausland herbeigeführten Schadensfälle Versicherungsschutz durch Ihre PHV. Wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben, müssen Sie sich im Schadensfall mit sämtlichen Forderungen der Gegenseite selbst auseinandersetzen oder einen Anwalt damit beauftragen.

Passiver Rechtsschutz bei unberechtigten Forderungen

Werden unberechtigte Forderungen gegen Sie gestellt, hilft Ihnen die Versicherung bei der Abwehr derselben. Sollten Sie von jemandem verklagt werden, der Ansprüche stellt, die Ihr Versicherer abgelehnt hat, dann übernimmt der Versicherer für Sie das Prozesskostenrisiko und die Prozessführung, indem Ihnen ein Rechtsanwalt beigeordnet wird. Damit genießen Sie sozusagen passiven Rechtsschutz für die Abwehr unberechtigter Forderungen durch Ihre Privathaftpflichtversicherung. Im Deckungsschutz der PHV nicht enthalten sind Schäden aus dem Führen von Kraftfahrzeugen, für welche die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aufkommt. Auch nicht eingeschlossen sind Bußgelder und Geldstrafen. Ebenfalls nicht im Versicherungsschutz enthalten sind Fälle, bei denen ein Schaden mit Absicht herbeigeführt worden ist, oder bei denen sich Personen, die durch denselben Vertrag versichert sind, gegenseitig geschädigt haben.