Günstige Private Haftpflichtversicherungen – Versicherte Personen
Versicherte Personen
Den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung genießt der Versicherte als Inhaber des Versicherungsvertrags. In ein und demselben Vertrag können zusätzlich auch noch weitere Personen in den Versicherungsschutz mit hineingenommen werden. So kann der Versicherungsschutz auch bei unverheirateten Paaren auf den Lebensgefährten ausgedehnt werden, indem der Partner namentlich im Versicherungsvertrag aufgeführt wird. Ist das Paar verheiratet, so ist der Ehegatte in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt auch für Kinder. Hat man keine Kinder, kann man einen günstigeren Tarif wählen. Als Alleinstehender ohne Partner wird man sich für den Singletarif entscheiden.
Mitversicherung von Hilfspersonen
Wenn man sich von anderen Personen bei der Verrichtung von Tätigkeiten in Haushalt, Garten oder bei der Kinderbetreuung helfen lässt, dann kommt die eigene Privathaftpflichtversicherung für Schäden auf, die diese Personen jemand anderem in Ausübung der Tätigkeit zufügen. Wenn Sie sich also von einer Aushilfe den Garten bestellen lassen und diese Person dabei mit einem Gartengerät einen Schaden beim Nachbarn verursacht, so ist dieser Schaden von Ihrem Versicherungsschutz erfasst. Bei Versterben des Versicherten läuft der Haftpflichtversicherungsvertrag zugunsten der mitversicherten Familienmitglieder weiter, bis die nächste Beitragszahlung fällig ist. Der Ehepartner kann den Vertrag dann durch Bezahlen des kommenden Beitrags fortsetzen.