Günstige Kfz-Haftpflicht – Info zur Teilkasko
Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung
Informationen zur Teilkasko
Im Rahmen der Teilkasko werden Schäden reguliert, die an Ihrem Kraftfahrzeug durch Feuer, Diebstahl, Zusammenprall mit Wild, Unwetter oder Glasbruch hervorgerufen werden. Auch das herstellerseitig verbaute Zubehör an oder in Ihrem Fahrzeug ist bei Beschädigung oder Entwendung im Versicherungsumfang enthalten. Zur Beantwortung der Frage, ob ein ganz bestimmtes im Fahrzeug verbautes Teil als mitversichertes Zubehör einzustufen ist, sollte man Einsicht in die eigenen Versicherungsunterlagen nehmen. Fahrzeugbesitzer, die keine Garage haben, sondern Ihr Gefährt im Freien parken, werden immer häufiger auch mit der Problematik konfrontiert, dass Marder im Motorraum Kabel, Leitungen und Schläuche durchbeißen oder anfressen. Solche Schäden sind mitunter im Leistungsumfang der Teilkasko enthalten. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren, können Sie Einsparungen am Versicherungsbeitrag erzielen.
Eigenes Fahrzeug selbst beschädigt?
Haben Sie einmal versehentlich einen Verkehrsunfall verursacht und wird dabei auch Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt, so können Sie diesen Schaden bei Ihrer Vollkaskoversicherung zur Regulierung anmelden. Auch Schäden, die Unbekannte durch mutwillige Zerstörung an Ihrem geparkten Fahrzeug verursachen, werden von der Vollkaskoversicherung ausgeglichen. Bedenken Sie aber, dass Sie nach Inanspruchnahme von Leistungen aus der Vollkasko einen Rückstufungsschaden dahingehend einkalkulieren müssen, dass Ihr Schadensfreiheitsrabatt reduziert wird und sich dadurch in der Folgezeit der zu zahlende Versicherungsbeitrag erhöht. Auch bei der Vollkaskoversicherung lohnt es sich, über eine angemessene Selbstbeteiligung für den Schadensfall nachzudenken, da sich auf diesem Weg fortlaufend Versicherungsbeiträge einsparen lassen.
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