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Fahranfänger können sparen

Junge Fahrer, die gerade erst den Führerschein gemacht haben, tauchen in den ersten Jahren der Teilnahme am Straßenverkehr überdurchschnittlich häufig als Schadensverursacher in der Unfallstatistik auf. Deshalb berechnen Haftpflichtversicherungsunternehmen sehr hohe Beitragssätze für Fahranfänger. Als gängige Praxis zur Vermeidung dieser hohen Anfangskosten hat es sich etabliert, das erste eigene Auto als Zweitwagen der Eltern zuzulassen, um so vom bereits erworbenen Schadensfreiheitsrabatt des älteren Verkehrsteilnehmers zu profitieren. Später nach dem Erwerben von Fahrpraxis durch den Jungfahrer ist es dann möglich, sich selbst als Versicherungsnehmer zu präsentieren und wesentlich niedrigere Beitragszahlungen eingeräumt zu bekommen, als dies direkt nach Erwerb des Führerscheins möglich gewesen wäre. Darüber hinaus ist es so, dass etliche Versicherungsunternehmen einen günstigeren Anfängerbeitrag gewähren, wenn ein anderes Mitglied der Familie schon länger mit seinem Auto bei der betreffenden Versicherung eine Kfz-Haftpflichtversicherung unterhält.

Als weitere Einsparvariante zu nennen ist die Option, dass etliche Versicherungsanbieter Rabatte für Fahranfänger vorsehen, wenn diese vorher schon ein Moped oder Leichtkraftrad beim gleichen Anbieter versichert hatten.

Versicherung zeitweilig ruhen lassen

Alle Cabriolet-Freunde nehmen in der warmen Jahreszeit gerne ihre Fahrzeuge in Betrieb. Dabei ist an ein Saisonkennzeichen zu denken, so dass das Fahrzeug nur für die gewählten Monate zum Straßenverkehr zugelassen ist und auch nur für diese Zeitspanne die Versicherung bezahlt werden muss. Der Vorteil ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Versicherungspolice weiter ansteigt, wenn die jährliche Zeitspanne der Zulassung größer als ein halbes Jahr ist. Für den Zeitanteil im Jahr, in welchem das Fahrzeug stillgelegt ist, haben Sie auch keine Verpflichtung, Kraftfahrzeugsteuer zu bezahlen. Wenn Sie Ihren Sportwagen vorübergehend ganz abmelden, behalten Sie Ihren Schadensfreiheitsrabatt, wenn Sie das Auto innerhalb von eineinhalb Jahren wieder anmelden; für diese Zeitspanne ist die beitragsfreie Ruheversicherung der Versicherungsanbieter vorgesehen.

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